Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pellenc GmbH für Bestellungen über deren Online-Shop gegenüber Verbrauchern als Kunden


Stand: April 2023

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pellenc GmbH (im Folgenden: „wir“ oder „uns“) für Bestellungen über deren Online-Shop gegenüber Verbraucherkunden (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) gelten nur gegenüber Kunden, die Verbraucher sind. D.h. sie gelten nur gegenüber Kunden, die die Waren für private Zwecke und nicht für gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeiten bestellen oder beziehen. Diese AGB gelten nicht für Unternehmer.
2. Diese AGB gelten ausschließlich für die Lieferung von Waren, die von dem jeweiligen Kunden über unseren Online-Shop bestellt wurden.
3. Unser Online-Shop ist auf [shop.pellenc.com] abrufbar.

II. Bestellung und Vertragsschluss bei der Bestellung von Waren
1. Der Kunde gibt durch seine Bestellung (durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“) in unserem Online-Shop ein verbindliches Angebot ab. In diesem Zuge kann der Kunde zwischen einer Direktlieferung der bestellten Waren durch uns oder einer Lieferung über einen unserer E-Commerce-Vertragshändlern wählen, die auf der Shop-Website aufgelistet sind. Auch im Falle der Wahl der Direktbelieferung durch uns hat der Kunde einen E-Commerce-Vertragshändler auszuwählen, der die Abwicklung von etwaigen Gewährleistungs- und Garantiefälle übernehmen kann.
2. Ein Angebot kann allerdings nur übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Kunde unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist.
3. Wir nehmen die Bestellung des Kunden entgegen und bestätigen diese im Falle der Annahme der Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung in Textform gegenüber dem Kunden. Erst dadurch kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande. Eine Kopie der Auftragsbestätigung senden wir zur Kenntnis im Falle der Lieferung über einen E-Commerce-Vertragshändler an den vom Kunden ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler.
4. Sollte eine Belieferung nicht möglich sein, lehnen wir die Bestellung des Kunden innerhalb von 1 – 3 Arbeitstagen ab.

III. Unterrichtung und Informationen
1. Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss für den Kunden nur dann zugänglich gespeichert, wenn er einen eigenen Kundenaccount hat, und zwar in dessen Bestellhistorie in seinem Kunden-/Loginbereich. Der Vertragstext wird dem Kunden zudem im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
2. Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe der Bestellung durch Überprüfung der Angaben zur Bestellung auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.
3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
4. Es bestehen keine einschlägigen Verhaltenskodizes der Pellenc GmbH.
5. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote von uns sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Online-Shop sowie den vorliegenden AGB zu entnehmen.

IV. Lieferung, Annahmeverzug, Zurückbehaltungsrecht
1. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden direkt durch uns an eine Lieferadresse in Deutschland oder an einen vom Kunden ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler. Den die Lieferung etwaig abwickelnden E-Commerce-Vertragshändler setzen wir als Subunternehmer ein. Wir haben mit allen bei uns gelisteten Händlern eine gesonderte Zusatzvereinbarung getroffen.
2. Sofern wir die Lieferung an einen vom Kunden ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler versenden, ist der Kunde verpflichtet, die Ware dort abzuholen.
3. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung der Waren bei uns oder bei einem Dritten entstehenden Kosten berechnet.
4. Sind wir aus dem geschlossenen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung aufgrund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z. B. durch Export- oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.
 
V. Zu zahlender Kaufpreis, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf
1. Die von uns auf der Shopseite angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Rechnungsstellung wird die Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
2. Bei Versand der Ware an den Kunden fallen je nach Art, Gewicht und Menge der bestellten Waren sowie Ort der Lieferung zusätzlich Versandkosten an, die je nach Ware als pauschale Versandkosten im Onlineshop angegeben sind.
3. Bei Versand der Ware an den ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler fallen keine Versandkosten an.
4. Bei einem Widerruf aufgrund eines Widerrufsrechts des Kunden hat der Kunde die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen. Die Kosten sind abhängig von der bestellten Ware sowie der Transportart und werden auf höchstens etwa 120 € geschätzt.

VI. Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Je nach Vereinbarung kann die Zahlung per Kreditkarte (MasterCard oder Visa), per giropay, per Sofortüberweisung, per Klarna, per Wallets (Apple Pay und Google Pay) oder per PayPal erfolgen. Das Zahlungsmittel ist vom Kunden im Rahmen des Bestellvorganges auszuwählen.
2. Ist die Zahlung per Kreditkarte vereinbart, gilt der Betrag bei erfolgreicher Belastung des Kreditkartenkontos durch uns als erfolgt. Dies gilt auch bei der Zahlung über Wallets (Apple Pay und Google Pay).
3. Ist die Zahlung per Sofortüberweisung oder giropay vereinbart, so ist die Zahlung als Vorkasse vorzunehmen und gilt erst bei Eingang auf unserem Konto als erfolgt.
4. Ist die Zahlung per PayPal oder Klarna vereinbart, so wird der Kunde nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ auf die Website des Zahlungsdienstleisters, PayPal oder Klarna, weitergeleitet. Dort hat der Kunde sich mit seinen Zugangsdaten einzuloggen und die Zahlung zu genehmigen. Die Zahlung gilt erst bei Eingang auf unserem PayPal-Konto bzw. dem Konto unseres Zahlungsdienstleisters bei Klarna als erfolgt.
5. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

VII. Liefertermine
1. Soweit nicht anders vereinbart, insbesondere soweit bei einzelnen Waren auf der Homepage oder nachfolgend nicht anders mitgeteilt bzw. geregelt, erfolgt die Lieferung ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland in bis zu 5 Arbeitstagen
beginnend im Falle
- der Zahlung per Klarna, giropay, Sofortüberweisung oder paypal: ab Vertragsschluss nach ordnungsgemäßer Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. den überweisenden Zahlungsdienstleister des Käufers
- der Zahlung per Kreditkarte oder über Wallet (Apple Pay oder Google Pay) : ab Vertragsschluss bei Ordnungsgemäßheit der mitgeteilten Daten zu dem belastbaren Kreditkartenkonto
2. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage an unserem Sitz und am Sitz des Kunden.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor bis keine aus dem Kaufvertrag entstandene Forderung mehr vorhanden ist.
2. Der Käufer darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.
IX. Gewährleistung, Mängelhaftungsrecht
Für die Waren gilt das bestehende gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht. Eine darüber hinaus gehende Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden steht der vom Kunden im Rahmen der Bestellung ausgewählte E-Commerce-Vertragshändler zur Verfügung. Wendet sich der Kunde mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen direkt an uns, setzen wir zur Prüfung und Durchführung der Gewährleistung den vom Kunden ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler als Subunternehmer ein.

X. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
2. Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
3. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pellenc GmbH für Bestellungen über deren Online-Shop gegenüber Unternehmern als Kunden


Stand: April 2023


I. Geltungsbereich:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten allein gegenüber solchen Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, mithin bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Tätigkeitsfelder. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden damit sowohl für die Lieferung von Waren, ins- besondere auch Ersatzteilen, für Werkleistungen, insbesondere Wartungs- und Reparaturleistungen und für Dienstleistungen Anwendung.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in unserem Verhältnis zum Kunden aus- schließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Kunden, wie zum Beispiel für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Der Geltung allgemeiner Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
3. Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen die Haftungseinschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Dritten bei Be-gründung des Schuldverhältnisses von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt haben oder bereits hatten.
4. Die Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragshändler – Vertragshändlerverträge und Vertragsschluss:
1. Die Regelung in dieser Ziffer II. gilt nur für Händler, nicht für Kunden, die selbst keine Händler sind.
2. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen können wir mit Kunden, die Händler sind, einen Vertragshändlervertrag abschließen. Der Abschluss des Vertragshändlervertrages erfolgt jeweils für ein Jahr nach den Regelungen in Ziffer II. 3.
3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der von uns dem Händler zugesandten Jahreskonditionen als Vertragshändler für das jeweilige Kalenderjahr als Vertragsabschluss des Vertragshändlervertrages. Die Jahreskonditionen werden dem Vertragshändler jeweils zu Beginn des Kalenderjahres zugesandt; diese sind von der Erfüllung verschiedener Kriterien abhängig. Die Konditionen gelten als anerkannt und der Vertragshändlervertrag mit Laufzeit bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres als spätestens zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, wenn der Vertragshändler der ersten Auftragsbestätigung, der die neuen Konditionen zugrunde liegen, nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
4. Der Vertragshändler hat sich um die Vermarktung und den Vertrieb tragbarer Elektrowerk- zeuge sowie die Erbringung von Gewährleistungs-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen zu bemühen; er hat hierbei das Interesse der PELLENC GmbH wahrzunehmen.
5. Der Vertragshändler hat uns sämtliche Daten zu übermitteln, welche diese zur Erbringung ihrer Leistungen gegenüber Dritter benötigt. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, Angaben über den Endkunden für die Garantiegewährleistungen. Der Vertragshändler hat dabei sicherzustellen, dass er die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Weitergabe der Daten einhält.
6. Wir stellen dem Vertragshändler die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
7. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Vertragsverhältnis jeweils nur für das aktuelle Kalenderjahr und endet am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird die fristlose Kündigung durch ein Verhalten veranlasst, welches der andere Vertragspartner zu vertreten hat, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet. Bei Ende des Vertragsverhältnisses muss der Vertragshändler die zur Verfügung gestellten Unterlagen unaufgefordert zurückgeben, sofern nicht für das nachfolgende Kalenderjahr erneut ein Vertragshändlervertrag abgeschlossen wird.
8. Vertragsschluss außerhalb des Onlineshops:
Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns schriftlich durch eine Auftrags-bestätigung bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsausführung beginnen.
9. Vertragsschluss im Onlineshop (sobald die Möglichkeit dazu freigeschalten wurde):
Der Kunde gibt durch seine Bestellung (durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“) in unserem Online-Shop ein verbindliches Angebot ab. In diesem Zuge kann kann der Händler als Kunde nur die Direktlieferung der bestellten Waren durch uns wählen. Der Händler als Kunde muss keinen E-Commerce-Vertragshändler für die Direktbelieferung auswählen, sondern muss hier die Auswahl „ich bin selbst Fachhändler“ auswählen.
Ein Angebot kann allerdings nur übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Kunde unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist.
Wir nehmen die Bestellung des Kunden entgegen und bestätigen diese im Falle der Annahme der Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung in Textform gegenüber dem Kunden. Erst dadurch kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande.
Sollte eine Belieferung nicht möglich sein, lehnen wir die Bestellung des Kunden innerhalb von 1 – 3 Arbeitstagen ab.

III. Vertragsschluss bei sonstigen Kunden
1. Die Regelungen in dieser Ziffer III gilt für diejenigen Kunden, die selbst keine Vertragshändler im Sinne der Ziffer II, aber dennoch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
2. Vertragsschluss außerhalb des Onlineshops:
Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns schriftlich durch eine Auftrags-bestätigung bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsausführung beginnen.
3. Vertragsschluss im Onlineshop:
Der Kunde gibt durch seine Bestellung (durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“) in unserem Online-Shop ein verbindliches Angebot ab. In diesem Zuge kann der Kunde zwischen einer Direktlieferung der bestellten Waren durch uns oder einer Lieferung über einen unserer E-Commerce-Vertragshändler wählen, die auf der Shop-Website aufgelistet sind. Auch im Falle der Wahl einer Direktbelieferung durch uns hat der Kunde einen E-Commerce-Vertragshändler zu wählen, der für etwaige Gewährleistungs- und Garantiefälle zuständig sein soll.
Ein Angebot kann allerdings nur übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Kunde unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist.
Wir nehmen die Bestellung des Kunden entgegen und bestätigen diese im Falle der Annahme der Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung in Textform gegenüber dem Kunden. Erst dadurch kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande. Eine Kopie der Auftragsbestätigung senden wir zur Kenntnis im Falle der Lieferung über einen E-Commerce-Vertragshändler an den vom Kunden ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler.
Sollte eine Belieferung nicht möglich sein, lehnen wir die Bestellung des Kunden innerhalb von 1 – 3 Arbeitstagen ab.

IV. Umfang der Lieferung und Leistung, Leistungsfristen:
1. Für den Umfang unserer Lieferung oder Leistung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Wir liefern ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland.
3. Unsere Lieferungen sind frei von Sachmängeln, wenn Sie den vereinbarten Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit und der Verwendung sowie den Vereinbarungen im Hinblick auf etwaiges Zubehör oder etwaige Anleitungen entsprechen.
4. Wir sind bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Wir sind weiterhin berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
5. Sobald uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, Warenlieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Unbeschadet bleibt unser Recht, von einzelnen bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn und soweit der Kunde innerhalb einer angemessenen Nachfrist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringt.
6. Liefer- und Leistungsfristen und -termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Der Beginn der Lieferfrist sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.
7. Ist vereinbart, dass der Kunde Vorkasse leistet, kann die Lieferung erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises bei uns erfolgen.
8. Wir sind im Verhältnis zu unserem Kunden nicht verpflichtet Aktualisierungen im Sinne des § 327f BGB bereitzustellen oder hierüber zu informieren.
9. Die unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Angaben, wie z.B. Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Kapazitätsangaben, sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebend. An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern oder ähnlichen Vorarbeiten behalten wir uns alle Rechte vor.
10. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere durch Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unabwendbare Ereignisse, geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Wir geraten insbesondere nicht in Verzug bei Lieferverzögerungen, soweit diese durch nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
11. Sofern wir für unsere Leistungserbringung ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben (d.h. wir haben vor Abschluss des Vertrages mit dem Kunden die dafür benötigten Liefergegenstände von unserem Lieferanten bestellt), stehen vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten/Subunternehmer mit den Lieferungen und Leistungen, die wir für die Ausführung benötigen. Sollte aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine solche richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung/Leistungserbringung nicht erfolgen, geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden den Kunden unverzüglich über derartige Leistungshindernisse informieren und etwaig bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
12. Sind wir vertraglich zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z.B. im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere durch Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unabwendbare Ereignisse, oder durch Export- oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.
13. Eine Transportversicherung für zu versendende Waren wird nur auf ausdrücklichen Wunsch hin abgeschlossen. Die Transportversicherung wird dann im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
Sichtbare Transportschäden bei Anlieferungen müssen beim Spediteur sofort angezeigt werden und der PELLENC GmbH gemeldet werden.
14. Geschuldet ist die Übertragung des Eigentums und Überlassung des Kaufgegenstandes. Der Einbau, die Installation oder eine Konfiguration des Kaufgegenstandes ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
 
V. Gefahrübergang:
1. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware zum Versand auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen er- folgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2. Sofern mit dem Kunden eine Abnahme vereinbart ist, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Abnahmeerklärung auf den Kunden über. Der Kunde wird die Abnahme der Ware oder der fertiggestellten Leistung, innerhalb der vereinbarten, sonst innerhalb einer angemessenen, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe bzw. – sofern eine Übergabe nach Art der Leistung ausgeschlossen ist – nach Fertigstellung, abnehmen. Im Falle einer abzunehmenden Leistung beginnt die Frist mit der Mitteilung von uns an den Kunden, dass die Leistung fertiggestellt ist. Die von uns erbrachte Leistung gilt mit Ablauf der vereinbarten Frist für die Abnahme als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme in Text- oder Schriftform erklärt, noch uns in Text- oder Schriftform darlegt, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Auf diese Rechtsfolge werden wir den Kunden bei der Mitteilung zur Fertigstellung des Werkes hinweisen.

VI. Preise:
1. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist, bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020) von unserem Geschäftssitz in Kappelrodeck. Bei den Preisangaben im Onlineshop handelt es sich um die Preise inklusive Mehrwertsteuer. Bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
2. Unsere Preise verstehen sich bei Warenlieferungen an den Kunden immer zuzüglich Frachtkosten. Bei Auftragsbestätigung wird ein Voranschlag der Frachtkosten vorgenommen, sofern nicht abweichend Frachtpauschalen vereinbart werden . Wir sind bei Auslieferung der Ware berechtigt, die reellen Frachtkosten zu berechnen, soweit nichts anders vereinbart. Sollte eine Versendung in mehreren Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet.
3. Bei Versand der Ware an einen ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler (Click & Service) fallen keine Frachtkosten an.
4. Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischen- zeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Bestätigung der Bestellung erbracht werden kann.

VII. Zahlungsbedingungen außerhalb des Onlineshops:
1. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird unsere Forderung 30 Tage nach Zugang der Lieferung bzw. nach vollständiger Erbringung unserer Leistung, ohne jeden Abzug fällig. Wir bieten alternativ ein SEPA-Lastschriftverfahren an. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Direktverkauf sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig und müssen bei Lieferung oder Leistungserbringung beglichen werden.
3. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung wird der vereinbarte Restbetrag sofort fällig, wenn der Besteller mit zwei Raten ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil im Verzug ist oder wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Ratenzahlungstermine erstreckt, mindestens in Höhe einer monatlichen Ratenzahlung in Verzug ist.
4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt Abzüge vorzunehmen.
5. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat und nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden keine Lieferung gegen Vorkasse vorgesehen ist, sind wir auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, unsere Leistung von der Stellung eines Dokumentenakkreditivs durch eine in der Europäischen Union zugelassene Bank oder Sparkasse nach den jeweils aktuell anwendbaren Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (ERA 500)/Uniform Customs and Practice for Documentary Credits (UCP 500) der internationalen Handelskammer (ICC) in Höhe des Brutto-Leistungspreises abhängig zu machen. Falls wir keine Stellung eines solchen Dokumentenakkreditivs verlangen und falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung mit Zugang der Lieferung fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir in jedem Fall berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen und ggf. für jeden Teilabschnitt die Stellung eines Dokumentenakkreditivs zu verlangen.
6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzen, insbesondere Zinsen i.H. von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages oder Teilbetrages länger als 14 Tage in Verzug, verstößt der Kunde gegen die sich aus einem Eigentumsvor- behalt ergebenden Verpflichtungen oder wird die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
7. Zahlung durch Wechsel oder Akzepte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Etwaige anfallende Kosten, die bei der Zahlung durch den Wechsel oder Akzepte anfallen, gehen zu Lasten des Kunden und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Genehmigung, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern werden.
VIII. Zahlungsbedingungen innerhalb des Onlineshops:
1. Je nach Vereinbarung kann die Zahlung per Kreditkarte (MasterCard oder Visa), per giropay, per Sofortüberweisung, per Klarna, per Wallets (Apple Pay und Google Pay) oder per PayPal erfolgen. Das Zahlungsmittel ist vom Kunden im Rahmen des Bestellvorganges auszuwählen.
2. Ist die Zahlung per Kreditkarte vereinbart, gilt der Betrag bei erfolgreicher Belastung des
Kreditkartenkontos durch uns als erfolgt. Dies gilt auch bei der Zahlung über Wallets (Apple Pay und Google Pay).
3. Ist die Zahlung per Sofortüberweisung oder giropay vereinbart, so ist die Zahlung als Vorkasse vorzunehmen und gilt erst bei Eingang auf unserem Konto als erfolgt.
4. Ist die Zahlung per PayPal oder Klarna vereinbart, so wird der Kunde nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ auf die Website des Zahlungsdienstleisters, PayPal oder Klarna, weitergeleitet. Dort hat der Kunde sich mit seinen Zugangsdaten einzuloggen und die Zahlung zu genehmigen. Die Zahlung gilt erst bei Eingang auf unserem PayPal-Konto bzw. dem Konto unseres Zahlungsdienstleisters bei Klarna als erfolgt.
5. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Genehmigung, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern werden.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet wer- den. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zu- griffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück- zutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind viel- mehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung o- der Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in vorstehender Ziffer 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aus- händigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
5. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf unser Verlangen hin auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6. Sofern die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von dessen Registrierung, z. B. in öffentlichen Registern im Land des Kunden, abhängig ist, sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Kunden zu bewirken. Der Kunde ist verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen.

X. Mitwirkungspflichten des Kunden
Materialien, Informationen und Daten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen, hat uns der Kunde zur Verfügung zu stellen. Über Änderungen der Informationen und Daten hat uns der Kunde bei Bekanntwerden unaufgefordert zu informieren.

XI. Mängelhaftung und allgemeine Haftung
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie für Rückgriffsansprüche aus § 445a BGB; für solche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Zur Bestimmung der Mängelfreiheit der Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs geht, soweit bestehend, eine Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien den objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB an die Sache vor.
3. Eine vorausgesetzte Verwendung der Sache im Sinne von § 434 Abs. 2 Ziff. 2 BGB setzt eine umfassende Information des Kunden über den von ihm geplanten Verwendungszweck vor Vertragsschluss, sowie unsere in dieser Kenntnis schriftlich erklärte Zustimmung voraus.
4. Die von uns gelieferte Sache genügt den objektiven Anforderungen an die übliche Beschaffenheit im Hinblick auf die Haltbarkeit der Sache nach § 434 Abs. 3 S. 1 Ziff. 2 , S. 2 BGB, wenn die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Fähigkeit hat, ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung zu behalten.
5. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung bestehen nach den folgenden Bestimmungen:
    a. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
    b. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    c. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gele- genheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle eines Mangels sind wir berechtigt, eine Nachlieferung davon abhängig zu machen, dass der Kunde uns die mangelhafte Sache sowie gezogene Nutzung Zug um Zug nach §§ 346 bis 348 BGB zurückgewährt. Eine Pflicht zur Rücknahme der ersetzten Sache besteht nicht.
    d. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ins- besondere Rücklieferungs-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Die Aufwendungen zur Nachbesserung oder Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt der Kunde.
    e. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir vom Kunden verlangen, die hieraus entstandenen Kosten zu ersetzen.
    f. Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, nachdem der Mangel offenbar wurde, sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
    g. Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, sind wir im Rahmen der Nacherfüllung nur dann verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen, sofern er uns zuvor Gelegenheit zur eigenen Vornahme dieser Handlungen binnen angemessener Frist gegeben hat.
6. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gilt zusätzlich Folgendes:
Die Mängelansprüche des Kunden, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rück- tritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.
7. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:
    a. für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferungen sind.
    b. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
    c. für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
    d. Weiter haften wir für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten).
Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
8. Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Anbieter Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben
bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch gegenüber den Dritten.
9. Rechte des Kunden nach den Paragraphen 445a, 445b und 478 BGB für den Fall, dass der Kunde oder dessen weitere Abnehmer in einer Lieferkette in Anspruch genommen werden, bleiben nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen im Übrigen unberührt:
    a. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die Aufwendungen für die Nacherfüllung erforderlich waren und er nicht gegenüber seinem Käufer nach § 439 Abs. 4 BGB die Nacherfüllung hätte verweigern oder auf billigere Weise nacherfüllen können.
    b. Der Anspruch aus § 445a Abs. 1 BGB verjährt gem. § 445b Abs. 1 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung durch uns an den Kunden. Diese Fristen gelten auch dann, wenn nach § 438 BGB eine längere Frist gelten würde.
    c. Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Abs. 1 BGB bestimmten Ansprüche des Kunden gegen uns wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat, sofern im Verhältnis des Kunden zu dessen Käufer die Ansprüche noch nicht verjährt waren. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Sache dem Kunden abgeliefert haben.
10. Ansprüche nach § 327u BGB bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
11. Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden steht der vom Kunden im Rahmen der Bestellung ausgewählte E-Commerce-Vertragshändler zur Verfügung. Wendet sich der Kunde mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen direkt an uns, setzen wir zur Prüfung und Durchführung der Gewährleistung den vom Kunden ausgewählten E-Commerce-Vertragshändler als Subunternehmer ein.

XII.Geheimhaltung:
1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind („vertrauliche Informationen“), insbesondere technische Informationen zu den Lieferungen und Leistungen, geheim zu halten und sie - soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt oder zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch für weitere fünf Jahre nach vollständiger Erfüllung oder Beendigung des Vertrages bestehen.
2. Die Verpflichtungen nach Ziff. 1 gelten ebenfalls für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG.
3. Der Kunde verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, mit den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen vor der Erlangung durch Dritte zu schützen. Die Geheimhaltungsmaßnahmen haben mindestens der verkehrsüblichen Sorgfalt sowie dem Schutzniveau zu entsprechen, das der Kunde für eigene Geschäftsgeheimnisse derselben Kategorie anwendet.
4. Ausgenommen hiervon sind diejenigen vertraulichen Informationen,
- die dem Kunden bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen;
- welche der Kunde nachweislich unabhängig von den von uns erhaltenen Informationen entwickelt hat;
- die ohne Verschulden oder Zutun des Kunden öffentlich bekannt sind oder werden oder
- die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
Im letztgenannten Fall hat der Kunde uns vor der Offenlegung unverzüglich zu informieren. Beruft sich der Kunde auf eine der vorstehenden Ausnahmen, so trifft ihn insoweit die Beweislast. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1 GeschGehG („Reverse Engineering“) zu erlangen, sofern das Produkt oder der Gegenstand nicht öffentlich verfügbar gemacht wurde.

XIII. Sonstiges: Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenverarbeitung, salvatorische Klausel
1. Der Kunde hat uns unmittelbar bei Vertragsschluss die ihm von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übermitteln. Der Kunde hat uns zudem jederzeit über Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu informieren. Sollte uns aufgrund einer fehlenden, unrichtigen oder unvollständigen Meldung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Kunden ein Schaden entstehen, insbesondere aufgrund eines daraus folgenden Entfalls der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nach §§ 4 Ziff. 1 lit. b), 6a UstG ein Schaden entstehen, so ist uns der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kappelrodeck, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sonder- vermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.
3. Vertragssprache ist Deutsch. Bedienen sich die Parteien daneben einer anderen Sprache, hat der deutsche Wortlaut entsprechend der Vereinbarung Vorrang.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
5. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Loading...